Vertragsgrundlage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Website-Erstellung, Hosting und Website-Betreuung
Stand: 22.08.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Erstellung, Bereitstellung, das Hosting, die technische Betreuung, Wartung und Pflege von Websites sowie damit zusammenhängende Leistungen des Auftragnehmers.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
- Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, der Leistungsbeschreibung und sonstigen individuellen Vereinbarungen der Parteien.
- Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
- Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertrags, Annahme eines Angebots, eine entsprechende Auftragsbestätigung oder auf sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Weise zustande.
- Bestandteile des Vertrags sind in folgender Rangfolge:
- individuell getroffene Vereinbarungen der Parteien;
- Vertrag und angenommenes Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung;
- diese AGB;
- soweit einschlägig, die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen.
- Für datenschutzrechtliche Fragen der Auftragsverarbeitung gehen die Regelungen einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
3. Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Leistungen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, können hierzu insbesondere gehören:
- Erstellung und technische Einrichtung einer Website;
- Hosting der Website;
- technische Wartung und Updates;
- Datensicherungen;
- technische Überwachung der Erreichbarkeit;
- technische Störungsbehebung;
- Pflege bestehender Inhalte;
- kleinere Änderungen an Texten, Bildern oder Gestaltung;
- technische Einbindung von Drittanbieter-Diensten.
- Maßgeblich für den geschuldeten Umfang sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Leistungen, die im Vertrag oder Angebot nicht aufgeführt sind, werden nicht geschuldet.
- Insbesondere sind rechtliche Beratung oder Prüfung, Erstellung rechtlicher Pflichttexte, Suchmaschinenoptimierung, Marketing, Texterstellung, Fotografie, umfangreiche Neugestaltungen, zusätzliche Unterseiten oder neue technische Funktionen nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die konkrete technische Umsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen, soweit keine bestimmte technische Lösung ausdrücklich vereinbart wurde und die vereinbarte Funktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Erstellung, Prüfung und Freigabe der Website
- Der Auftragnehmer erstellt bzw. finalisiert die Website auf Grundlage der vereinbarten Leistungen und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Inhalte und Materialien.
- Nach Fertigstellung oder Erreichen eines zur Prüfung geeigneten Projektstands stellt der Auftragnehmer die Website dem Auftraggeber zur Prüfung bereit.
- Der Auftraggeber prüft die Website innerhalb angemessener Frist und teilt erkennbare wesentliche Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung möglichst konkret mit.
- Die Website gilt als freigegeben, wenn der Auftraggeber die Freigabe ausdrücklich erklärt.
- Soweit die Erstellung der Website werkvertraglichen Charakter hat, bleiben die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme unberührt.
- Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Folgen einer nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme bleiben unberührt.
- Nach erfolgter Freigabe bzw. Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, die Website für den Livebetrieb bereitzustellen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle Informationen, Inhalte, Materialien, Freigaben und Zugänge zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
- Dazu gehören je nach Projekt insbesondere:
- Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte;
- Unternehmens- und Kontaktdaten;
- Domain- und DNS-Zugänge;
- erforderliche Drittanbieter-Zugänge;
- Impressums- und Datenschutzinformationen;
- Freigaben und Entscheidungen zum Design oder zur Funktion;
- sonstige zur Umsetzung notwendige Informationen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Materialien rechtzeitig, vollständig und in technisch geeigneter Form zur Verfügung stehen.
- Soweit sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter, fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers verzögert, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
- Entstehen dem Auftragnehmer aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten zusätzliche Aufwendungen, können diese nach vorheriger Information des Auftraggebers zusätzlich vergütet werden, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
- Der Auftragnehmer bleibt verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Vermeidung oder Verringerung unnötiger Verzögerungen und Zusatzaufwendungen beizutragen.
6. Änderungsanfragen und Zusatzleistungen
- Umfang und Anzahl der im jeweiligen Leistungspaket enthaltenen Änderungsanfragen ergeben sich aus dem Vertrag oder Angebot.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, umfassen enthaltene Änderungsanfragen einfache Änderungen an bestehenden Inhalten, insbesondere:
- Textänderungen;
- Austausch einzelner Bilder;
- kleinere gestalterische Anpassungen.
- Nicht umfasst sind insbesondere:
- neue Unterseiten;
- umfangreiche Layout- oder Designänderungen;
- neue Funktionen;
- umfangreiche technische Umbauten;
- zusätzliche Schnittstellen;
- umfangreiche Inhaltsüberarbeitungen.
- Soweit vertraglich ein monatliches Änderungs- oder Zeitkontingent vereinbart wurde, wird nicht genutztes Kontingent nicht auf Folgemonate übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer kann über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungen freiwillig ohne gesonderte Berechnung durchführen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf entsprechende Mehrleistungen in der Zukunft.
- Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht und nach der vereinbarten Vergütung, hilfsweise nach dem im Vertrag angegebenen Stundensatz, vergütet.
7. Domain
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Domain vom Auftraggeber selbst registriert und gehalten.
- Der Auftraggeber bleibt für die Registrierung, Verlängerung und rechtliche Zulässigkeit der Domain verantwortlich.
- Der Auftragnehmer unterstützt, soweit vereinbart, bei der technischen Verknüpfung der Domain mit der Website.
- Eine dauerhafte Überwachung der Domainlaufzeit, Inhaberdaten oder sonstigen Domainverwaltung ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Verwendung der gewählten Domain berechtigt ist.
8. Hosting, Wartung und technische Verfügbarkeit
- Soweit Hosting vereinbart ist, betreibt der Auftragnehmer die Website auf eigener oder von ihm eingesetzter technischer Infrastruktur.
- Der Auftragnehmer bemüht sich um einen stabilen und technisch ordnungsgemäßen Betrieb.
- Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine bestimmte Verfügbarkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- notwendige Wartungs- oder Updatearbeiten;
- Sicherheitsmaßnahmen;
- technische Störungen;
- Störungen von Netz- oder Hostinganbietern;
- Ausfälle externer Dienste;
- Angriffe Dritter;
- höhere Gewalt;
- sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderliche Wartungs-, Sicherheits- und Updatearbeiten durchzuführen. Soweit möglich und zumutbar, werden vorhersehbare Arbeiten so geplant, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs geringgehalten werden.
- Technische Störungen werden innerhalb angemessener Zeit bearbeitet. Art, Umfang und Priorität der Bearbeitung richten sich insbesondere nach Schwere der Störung und vereinbartem Leistungsumfang.
- Support und Störungsbearbeitung erfolgen grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers, sofern kein abweichendes Service-Level vereinbart wurde.
- Übliche Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.
9. Backups und Wiederherstellung
- Soweit Bestandteil des Leistungspakets, erstellt der Auftragnehmer regelmäßig technische Backups der Website.
- Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dem vereinbarten Leistungspaket und dem eingesetzten technischen System.
- Backups dienen in erster Linie der technischen Wiederherstellung der vom Auftragnehmer betriebenen Website im Störungsfall.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass jeder einzelne frühere Bearbeitungsstand oder jede einzelne Datei jederzeit vollständig wiederhergestellt werden kann.
- Im Fall eines technischen Fehlers oder Datenverlustes wird sich der Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistungen um eine Wiederherstellung aus vorhandenen und technisch nutzbaren Backups bemühen.
- Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, eigene Kopien der von ihm bereitgestellten wichtigen Originalinhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos und sonstige Materialien, aufzubewahren.
10. Drittanbieter, externe Dienste und Lizenzen
- Soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich oder zweckmäßig ist, kann der Auftragnehmer Drittanbieter-Dienste, Plugins, Schnittstellen, Bibliotheken, Schriftarten, Medien-, Analyse-, Buchungs-, Karten-, Zahlungs-, Shop-, Social-Media- oder vergleichbare technische Dienste einsetzen.
- Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der vereinbarten Funktionalität und der berechtigten Interessen des Auftraggebers.
- Kostenpflichtige Drittanbieter-Dienste, Lizenzen, Abonnements oder sonstige Fremdkosten sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder Angebot vorgesehen ist.
- Soweit Drittanbieter-Dienste vom Auftraggeber selbst genutzt oder beauftragt werden, ist der Auftraggeber für den jeweiligen Vertrag mit dem Drittanbieter und die hierfür entstehenden Kosten verantwortlich.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittanbieter-Diensten, soweit diese Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.
- Wird eine vereinbarte Funktion aufgrund einer Änderung oder Einstellung eines Drittanbieter-Dienstes wesentlich beeinträchtigt, werden die Parteien nach Möglichkeit eine wirtschaftlich und technisch angemessene Ersatzlösung abstimmen. Zusätzliche Leistungen können gesondert vergütet werden.
- Datenschutzrechtliche Pflichten beim Einsatz von Auftragsverarbeitern richten sich ergänzend nach einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
11. Verantwortung für Inhalte und rechtliche Anforderungen
- Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten, vorgegebenen oder freigegebenen Inhalte der Website verantwortlich.
- Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass er über die für die Nutzung erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos, Musik, Schriftarten und sonstigen Materialien verfügt.
- Soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine rechtliche Prüfung der Website oder der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.
- Dies betrifft insbesondere:
- Impressumsangaben;
- Datenschutzhinweise;
- Cookie- und Consent-Anforderungen;
- Preisangaben;
- Produkt- und Leistungsbeschreibungen;
- Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte;
- wettbewerbsrechtliche Anforderungen;
- branchenspezifische Informationspflichten.
- Soweit der Auftragnehmer entsprechende Inhalte technisch einbindet, erfolgt dies auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Informationen.
- Erkennt der Auftragnehmer offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder einen ohne vertiefte rechtliche Prüfung erkennbaren erheblichen rechtlichen Konflikt, ist er berechtigt, den Auftraggeber darauf hinzuweisen und die betreffende Veröffentlichung bis zur Klärung auszusetzen.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber schuldhaft verursachten Verletzung von Rechten Dritter durch die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte beruhen.
- Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Ansprüche und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
- Die Freistellung gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus Vertrag oder Angebot.
- Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden laufende Vergütungen im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
- Die vereinbarte Zahlung kann insbesondere mittels Lastschrift über einen Zahlungsdienstleister, per Überweisung oder auf eine andere vereinbarte Weise erfolgen.
- Bei Zahlung per Lastschrift stellt der Auftraggeber sicher, dass ein wirksames Lastschriftmandat besteht und das angegebene Konto ausreichend gedeckt ist.
- Vom Auftraggeber zu vertretende tatsächliche Rücklastschrift-, Bank- oder Zahlungsdienstleisterkosten können diesem in der tatsächlich angefallenen Höhe weiterberechnet werden.
- Schlägt eine vereinbarte Zahlungsart wiederholt aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen fehl, kann der Auftragnehmer für zukünftige Zahlungen eine andere zumutbare Zahlungsart oder Vorauszahlung verlangen.
- Zusatzleistungen werden nach der jeweils vereinbarten Vergütung abgerechnet.
- Gesetzliche Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
13. Zahlungsverzug und vorübergehende Leistungsaussetzung
- Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer ihn zur Zahlung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen.
- Bleibt eine wesentliche fällige Forderung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist unbezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung die weitere Erbringung solcher Leistungen vorübergehend aussetzen, deren Zurückhaltung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
- Hierzu kann im Einzelfall auch eine vorübergehende Deaktivierung einer vom Auftragnehmer gehosteten Website gehören, wenn der Zahlungsrückstand erheblich ist, der Auftraggeber zuvor unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auf die mögliche Deaktivierung hingewiesen wurde und die Maßnahme unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien verhältnismäßig ist.
- Eine Sperre wird nicht vorgenommen, soweit sie aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unverhältnismäßig wäre.
- Die vom Auftraggeber selbst gehaltene Domain wird durch eine Leistungsaussetzung nicht entzogen.
- Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird eine allein wegen des Zahlungsrückstands vorgenommene technische Sperre innerhalb angemessener Zeit aufgehoben, sofern das Vertragsverhältnis fortbesteht.
- Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen, Schadensersatz oder Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
14. Nutzungsrechte während der Vertragslaufzeit
- Soweit die Website während der Vertragslaufzeit auf Grundlage eines laufenden Website-Pakets bereitgestellt wird, erhält der Auftraggeber für die Vertragsdauer die zur vertragsgemäßen Nutzung seines Internetauftritts erforderlichen einfachen Nutzungsrechte.
- Weitergehende Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Auftraggeber bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
- An allgemein verwendbaren technischen Bestandteilen, Methoden, Bibliotheken, Vorlagen, Konzepten, Entwicklungswerkzeugen, Codebestandteilen, Modulen, Funktionen und sonstigen Komponenten, die vom Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Kundenprojekt entwickelt wurden oder ihrer Art nach für mehrere Projekte verwendet werden können, werden keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt insbesondere berechtigt, solche Bestandteile und das bei der Entwicklung eingesetzte oder erworbene Know-how für andere Projekte weiterzuverwenden.
- Rechte an Drittanbieter-Komponenten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.
15. Übertragung der Website nach Vertragsende
- Soweit im Vertrag vereinbart, kann der Auftraggeber nach Vertragsende die Übertragung der Website gegen Zahlung der vereinbarten Ablöse verlangen.
- Höhe der Ablöse ergibt sich aus dem Vertrag oder Angebot.
- Die Übertragung setzt voraus, dass sämtliche fälligen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis beglichen sind und die vereinbarte Ablöse gezahlt wurde.
- Mit vollständiger Zahlung der Ablöse erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten und übertragbaren Bestandteilen der Website die für den eigenständigen Betrieb, die Bearbeitung und Weiterentwicklung der Website erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte. Dies umfasst insbesondere den für die konkrete Website erstellten HTML-, CSS- und JavaScript-Code, soweit der Auftragnehmer hierüber verfügen darf.
- Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen ausdrücklich das Recht des Auftraggebers, die übertragene Website und den hiervon umfassten Code selbst zu bearbeiten, zu ändern, anzupassen und weiterzuentwickeln oder diese Arbeiten durch von ihm beauftragte Dritte, insbesondere andere Webentwickler oder Agenturen, durchführen zu lassen.
- Die Übertragung umfasst den zum Zeitpunkt der Übergabe vorhandenen, für den Betrieb der konkreten Website erforderlichen und übertragbaren Website-Code sowie die zugehörigen, für die Website bestimmten Dateien, soweit diese beim Auftragnehmer vorhanden sind und Rechte Dritter einer Übertragung nicht entgegenstehen.
- Nicht übertragen werden müssen insbesondere:
- interne Entwürfe, Zwischenstände und nicht für den Livebetrieb bestimmte Arbeitsdateien;
- Zugangsdaten zu Systemen des Auftragnehmers;
- serverweite Konfigurationen, interne Automatisierungen oder Entwicklungsumgebungen;
- allgemein wiederverwendbare Codebestandteile, Module, Bibliotheken, Vorlagen und Entwicklungswerkzeuge des Auftragnehmers, soweit deren gesonderte Übertragung für den Betrieb und die Weiterentwicklung der konkreten Website nicht erforderlich ist;
- Know-how;
- nicht übertragbare Lizenzen;
- Drittanbieter-Konten oder Rechte, die nicht auf den Auftraggeber übertragen werden dürfen.
- Soweit allgemein wiederverwendbare Bestandteile des Auftragnehmers technisch Bestandteil der übertragenen Website sind und für deren vertragsgemäßen Betrieb oder die übliche Bearbeitung und Weiterentwicklung erforderlich bleiben, erhält der Auftraggeber daran mit Zahlung der Ablöse ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang. Dies umfasst auch die Bearbeitung dieser Bestandteile im Rahmen der konkreten Website durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte. Das Recht des Auftragnehmers, diese Bestandteile unabhängig davon selbst oder für andere Projekte weiterzuverwenden, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln, bleibt unberührt.
- Die konkrete technische Form der Übergabe richtet sich nach Aufbau und technischer Umgebung der Website.
- Eine Anpassung oder Migration der Website an eine fremde Hosting-, Server- oder Entwicklungsumgebung ist nicht Bestandteil der Ablöse, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Erforderliche Migrations-, Anpassungs- oder Unterstützungsleistungen können gesondert beauftragt und vergütet werden.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Vertragsbeginn, Grundlaufzeit, etwaige Testphase, Verlängerungszeiträume und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
- Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung wiederholt oder erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der Auftraggeber mit wesentlichen fälligen Zahlungen in Verzug ist und trotz angemessener Nachfrist nicht zahlt oder die Fortsetzung des Vertrags einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien nicht mehr zumutbar ist.
- Einer Abmahnung oder Nachfrist bedarf es nicht, soweit diese gesetzlich entbehrlich oder aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls offensichtlich nicht erfolgversprechend oder unzumutbar ist.
17. Folgen der Vertragsbeendigung
- Mit Vertragsende endet die Verpflichtung des Auftragnehmers zur laufenden Bereitstellung, Betreuung und zum Hosting der Website, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Eine vereinbarte Übertragung der Website richtet sich nach Ziffer 15.
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Einrichtung einer alternativen technischen Lösung nach Vertragsende verantwortlich, sofern die Website nicht weiter durch den Auftragnehmer betrieben wird.
- Hat der Auftraggeber rechtzeitig die Übertragung der Website nach Ziffer 15 verlangt, werden Auftragnehmer und Auftraggeber die technische Übergabe nach Möglichkeit so koordinieren, dass eine vermeidbare Unterbrechung des Websitebetriebs verhindert wird. Ein Anspruch auf eine über das Vertragsende hinausgehende unentgeltliche Fortführung des Hostings entsteht hierdurch nicht.
- Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und einer gegebenenfalls geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung behandelt.
18. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber eine ihm obliegende angemessene Datensicherung unterlassen hat, ist bei der Schadensbemessung zu berücksichtigen, in welchem Umfang der Schaden bei ordnungsgemäßer eigener Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
- Die gesetzlichen Regelungen über ein Mitverschulden bleiben unberührt.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitungen verantwortlich, soweit der Auftragnehmer nicht selbst Verantwortlicher für eine bestimmte Verarbeitung ist.
- Der Auftragnehmer schuldet ohne ausdrückliche gesonderte Beauftragung keine rechtliche Datenschutzberatung.
20. Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur insoweit genutzt oder weitergegeben werden, wie dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
- Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
21. Referenznennung
- Der Auftragnehmer darf nach Veröffentlichung der Website den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers und die erstellte Website in angemessenem Umfang als Referenz nennen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
- Hierzu können insbesondere verwendet werden:
- ein Link zur Website;
- öffentlich sichtbare Screenshots der Website.
- Der Auftraggeber kann einer zukünftigen Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs wird der Auftragnehmer die Referenznutzung innerhalb angemessener Zeit für die Zukunft einstellen.
- Eine Nutzung nicht öffentlich zugänglicher vertraulicher Informationen ist hiervon nicht umfasst.
22. Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden konnten.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse;
- behördliche Maßnahmen;
- erhebliche Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur;
- Cyberangriffe von erheblichem Ausmaß;
- Krieg, Unruhen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
- Die Vertragspflichten werden für die Dauer und im Umfang der tatsächlichen Behinderung ausgesetzt.
- Dauert die Behinderung so lange an, dass einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, bleiben gesetzliche Kündigungsrechte unberührt.
23. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
- Gesetzliche Aufrechnungsrechte bei Ansprüchen, die in einem engen rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Forderung des Auftragnehmers stehen, bleiben unberührt.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber berechtigt, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
24. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können in Textform vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben hiervon unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
